Verpacken von Gefahrgütern
Die Beförderung von Gefahrgütern ist ausschließlich in Verpackungen gestattet, die nach strengen internationalen Vorschriften zertifiziert sind. Für einzelne Transportarten sind die Vorschriften verschiedener Regelwerke geltend zu machen:
- Beförderung im Straßenverkehr: ADR
- Beförderung im Schienenverkehr: RID
- Beförderung auf Binnengewässern: ADNR
- Beförderung im Luftverkehr: IATA-DGR
- Beförderung auf See: IMDG-Code.
Wir bieten durch die Einhaltung der strengen internationalen Vorschriften einen sicheren Hintergrund, damit Ihre Sendungen beim Empfänger eintreffen.








